Der Mietspiegel ist das am weitesten verbreitete und anerkannteste Mittel zur einvernehmlichen und gerichtlichen Bemessung der Wohnungsmiete während eines laufenden Mietverhältnisses1. Er liefert2 die Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) soll nun regeln, dass bei der Wiedervermietung […]