Die neuere Geschichte der Mietpreisbegrenzung geht ca. 100 Jahre auf das Ende des ersten Weltkrieges zurück. Europäische Regierungen stoppten die Mietpreisentwicklung, in dem sie Mieterhöhungen untersagten. International wird die Art und der Beginn dieser Maßnahmen als „first generation“ bezeichnet.
In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur wird dieses Einfrieren der Wohnungsmieten als schädlich für den Wohnungsmarkt betrachtet. Er schrumpfte sowohl in England, wie in Israel, Frankreich wie den Vereinigten Staaten.
Die folgende zweite Generation fror die Mieten nicht mehr ein, sondern schützte den Bestandsmieter vor Mieterhöhungen bis zur Marktmiete und schrieb bestimmte Obergrenzen für Neuabschlüsse vor. Damit wurde zum einen eine weiche Anpassung ermöglicht, die auf lange Sicht ein dauerhaftes Unterschreiten der Marktmiete nicht verhinderte.
Ausgehend von dieser Einteilung haben wir es bei der bundesgesetzlichen „Mietpreisbremse“ mit einem Exemplar der zweiten Generation zu tun. Neben den bereits vorhandenen mietpreisrechtlichen Regelungen, die in den Brennpunktgebieten eine Erhöhung um 15 % in drei Jahren zulassen, tritt die 10%tige Grenze oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschlüssen hinzu. Bei dem Berliner Mietendeckel handelt es sich um die Ursprungsform, also ein Regularium der first generation.
Bei beiden wird ganz überwiegend eine zunehmende Unbeweglichkeit der Arbeiter hervorgehoben, die zum einen auf das Freiwerden einer der preisgebundenen Wohnungen warten mussten, wollten sie ihren Standort zum Zwecke des Arbeitsplatzwechsels ändern. Zum anderen wollten sie den Vorteil einer preislich begrenzten Wohnung nicht aufgeben. (Sims 2007, 144-145) Hierbei ist zu berücksichtigen, wie Kahnemann überzeugend darlegt, dass ohnehin die Neigung dahingehend besteht, eigene vorhandene Vorteile über zu bewerten (Schnelles Denken-Langsames Denken). Der Vergleich mit einer Autobahn, die tariflich unter Wert zugänglich aber dafür ständig verstaut ist, gibt hierzu ein schönes Bild. (Lindsey 2006) Zumindest nach diesen Erfahrungen darf bezweifelt werden, ob eine Einfrieren der Mieten zu einer größeren Beweglichkeit/Umzugsbereitschaft der Haushalte führt. Erste Stellungnahmen eher neutraler Lager (z.B. „inhaltlich bedenklich“ Pressemitteilung des DAV Nr. 10/2019 v. 26.06.2019) fallen demnach kritisch aus.