Mit 2016 endete ein weiteres Jahr ohne Klarheit darüber, ob die Mietpreisbremse überhaupt und wenn ja, welche Wirkung sie erzielt hat und weiterhin erzielt. Fest steht, dass die Landesregierungen von ihrer Kompetenz gem. § 556 d Abs. 2 BGB Gebrauch gemacht und Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt haben. Ebenso anhaltend sind die Bemühungen […]