Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 11.5.2015 zum Aktenzeichen 253 C 133/13 einer Klage auf Erteilung einer Zustimmung zu einer Mieterhöhung für eine Wohnung in Berlin Charlottenburg stattgegeben. Dabei hat es sich aber in den Urteilsgründen nicht auf den von seinen Verfassern als „qualifiziert“ bezeichneten Berliner Mietspiegel aus dem Jahr 2013, sondern auf ein […]