Der Bundesminister für Justiz kommentierte die vorgesehene Neuregelung als Meilenstein. Der ungeübte Betrachter mag hier also ein Novum vermuten.
Dieser Anschein trügt.
Zunächst kann man die jetzige Änderung nicht gänzlich ohne das Mietrechtsänderungsgesetz 2013[1] betrachten. Dort war – gleichfalls als Mietbremse in der Presse bezeichnet – die Ermächtigung zugunsten der Länder geregelt, durch […]